Der aktuelle Variantenimpfstoff wird ab KW 39/2023 verfügbar sein

in der kommenden Woche (KW 39) wird voraussichtlich der aktuelle Covid19-Variantenimpfstoff in die Praxis geliefert. Wir bitten alle Impfwilligen Personen über 60 Jahren und die Risikogruppen gemäß der STIKO um Voranmeldung zur Impfung, um eine möglichst reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Die Impfung kann auch simultan zur Jährlichen Grippeschutzimpfung erfolgen.

STIKO empfiehlt Corona-Booster für über 60-Jährige

Veröffentlicht: 07.10.2021, 15:00 Uhr

Berlin. Die STIKO hat einen Beschlussentwurf mit Empfehlungen zur COVID-Auffrischungsimpfung bei Personen über 60 Jahre sowie für bestimmte Risikogruppen veröffentlicht. Zu diesen Indikationsgruppen gehören:

o Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen. Aufgrund des höheren Ausbruchspotenzials sind hier auch Bewohner im Alter von < 70 Jahren eingeschlossen.

o Pflegepersonal und andere Tätige mit direktem Kontakt zu Pflegenden in ambulanten, teil- oder vollstationären Einrichtungen der Pflege für alte Menschen oder für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID sowie

o Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt.

Die STIKO erklärt bezüglich der Impfempfehlung für über 60-Jährige, es habe sich gezeigt, „dass der Impfschutz mit der Zeit insbesondere in Bezug auf die Verhinderung asymptomatischer Infektionen und milder Krankheitsverläufe nachlässt. Im höheren Alter fällt die Immunantwort nach der Impfung insgesamt geringer aus und Impfdurchbrüche können häufiger auch zu einem schweren Krankheitsverlauf führen.“

mRNA-Auffrischungsimpfung nach sechs Monaten

Die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff soll dabei frühestens sechs Monate nach der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, heißt es in der Beschlussfassung. Bei mRNA-Impfstoffen solle möglichst die bei der Grundimmunisierung verwendete Vakzine verwendet werden.

Die STIKO empfiehlt außerdem, nach einer Impfung mit der „COVID-19 Vaccine Janssen“ eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis ab vier Wochen nach Grundimmunisierung zu verabreichen. Grund dafür: „Im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen werden in Deutschland die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen bei Personen beobachtet, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden“, so die STIKO. Zudem sei für den Janssen-Impfstoff im Unterschied zu den anderen zugelassenen Vakzinen eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Delta-Variante beobachtet worden. (bae)


Vorgehensweise zum Thema Impfen in der Praxis

  • Sowohl für die Grundimmunisierung, als auch für die Auffrischimpfungen stehen aktuell ausreichend Impfstoffe zur verfügung, leider müssen wir dennoch weiterhin Impftermine vergeben, da die Impfdosen nicht einzeln konfektioniert sind und wir Patientengruppen zusammenführen müssen.
  • Wir bitten Sie sich telefonisch oder per Mail bei uns zur Impfung anzumelden.
  • Für die Auffrischimpfung steht der Variantenimpfstoff Omikron Ba 4/5 zur verfügung.
  • Wir kontaktieren Sie, wenn wir einen Impftermin für Sie haben. 
  • Bitte sagen Sie uns auch Bescheid, wenn Sie zwischenzeitlich im Impfzentrum oder anderweitig geimpft wurden, das erleichtert uns die Arbeit erheblich.
  • Selbst wenn in den nächsten Tagen die Impfpriorisierung aufgehoben werden sollte, sind wir bemüht zunächst weiterhin die gefährdeten Patienten zu impfen.




Ausweitung Kinderkrankengeld: 

15.01.2021 - Kinderkrankengeld können Eltern in diesem Jahr auch erhalten, wenn Schule oder Kita coronabedingt geschlossen sind. Zudem wird der Anspruch auf zusätzliche Tage ausgeweitet. Das hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag beschlossen. Eltern benötigen in dem Fall keine ärztliche Bescheinigung, sondern eine Bestätigung der Einrichtung, wenn die Krankenkasse dies verlangt.

Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes soll rückwirkend ab 5. Januar gelten und befristet auf 2021 sein. Die gesetzlichen Änderungen im SGB III und SGB V nahm der Bundestag am Donnerstag mit der Novelle des Wettbewerbsrechts vor (siehe „Mehr zum Thema“). Nach dem Bundestag muss der Bundesrat noch zustimmen. Dies wird für die kommende Woche erwartet.

Die KBV hatte sich dafür eingesetzt, dass eine ärztliche Bescheinigung (Muster 21) weiterhin immer nur dann erforderlich ist, wenn ein Kind krank ist. Regulär ist Kinderkrankengeld für den Fall vorgesehen, dass berufstätige Eltern ein krankes Kind unter zwölf Jahren betreuen, beaufsichtigen oder pflegen müssen.

Bestätigung durch Schule oder Kita

Ist das Kind nicht krank, muss aber elterlich beaufsichtigt werden, weil beispielsweise die Schule, Kita oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung coronabedingt geschlossen ist, soll die neue Regelung greifen. In diesen Fällen benötigen Eltern für den Bezug von Kinderkrankengeld eine Bestätigung der Einrichtung (keine ärztliche Bescheinigung) wenn die Krankenkasse dies verlangt.

Ob und welche Nachweise die Eltern dem Arbeitgeber vorlegen müssen, obliegt der Entscheidung des jeweiligen Arbeitgebers.

Anspruch für mehr Tage

Aktuell können gesetzlich versicherte Elternpaare und Alleinerziehende bis zu 20 Arbeitstage Kinderkrankengeld beziehen, in 2021 sollen es bis zu 40 Tage sein. Gehört mehr als ein Kind zur Familie, so erhöht sich der Anspruch auf bis zu 45 Arbeitstage pro Elternteil (regulär 25) und für Alleinerziehende auf bis zu 90 Arbeitstage (regulär 50; siehe Infokasten).

Alle wichtigen Informationen zum Kinderkrankengeld bietet das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite unter dem Menüpunkt „Krankengeld“.

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Soll ich mich gegen Corona impfen lassen?  

Die ersten Impfstoffe von Biontech und Moderna sind in der EU zugelassen worden, da stellt sich für viele die Frage: Soll ich mich impfen lassen, oder besser abwarten?

In den folgenden Zeilen werde ich versuchen Ihnen einen Überblick zu verschaffen, ich mache aber ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich um meine persönliche Meinung handelt, die nach bestem Wissen auf wissenschaftlicher Basis untermauert wird.

Die Pandemie hat weltweit das gesamte gesellschaftliche Leben fest in seinem Griff. Wir befinden uns seit mehreren Wochen in einem Lock-down, dessen Ende derzeit nicht absehbar ist. Eine Möglichkeit zu einer Verbesserung der Situation zu gelangen ist sicherlich die Impfung. Zur Herstellung einer Herdenimmunität ist allerdings eine Durchimpfungsrate der Bevölkerung von 60-70 % notwendig. Erst dann kann von einem Schutz für die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft ausgegangen werden, das sind die chronisch Kranken und die älteren Menschen. Diese können zum Teil selbst nicht geimpft werden und sind daher auf den Schutz durch die Allgemeinheit angewiesen. Daher halte ich es aus ethischen Gründen für eine moralische Pflicht sich impfen zu lassen. Berücksichtigt man zusätzlich die ökonomischen Aspekte, die vielen Existenzbedrohten Soloselbstständigen, Gastronomen, Künstler, Kulturtreibenden etc. dann ergibt sich ein weiterer Grund dafür, dass sich die breite Bevölkerung impfen lassen sollte.

Die mir häufig gestellten Fragen versuche ich im Folgenden kurz und verständlich zu beantworten:

 

Wie funktioniert der aktuelle Impfstoff?

 

Die beiden verfügbaren Impfstoffe sind in ihrer Funktionsweise sehr ähnlich. Es wird eine kurze RNA-Sequenz, die in Nanolipidpartikel gelöst ist in den Oberarmmuskel injiziert. Die RNA wird in die Muskelzelle aufgenommen und dockt an die Ribosomen an. Wie eine Kopiervorlage veranlasst die RNA Sequenz die Ribosomen zur Produktion von Coronavirus-Spike-Proteinen. Diese Spike-Proteine werden von unserem Immunsystem als fremd erkannt und führen zur Bildung von Antikörper und sog. T-Gedächtniszellen, wir werden immun.

 

Werden meine Gene manipuliert?

 

Nein es ist nicht zu befürchten, dass unser genetisches Material verändert wird. Die Nanopartikel können nicht die Zellkernmembran passieren, um zu unseren Chromosomen vorzudringen. RNA unterscheidet sich deutlich von unserer DNA (andere Nukleotide). Normalerweise wird in der Zelle die RNA anhand des Bauplanes der DNA gebildet, eine Rückwärtsübersetzung ist nicht möglich, da dies eine sogenannte reverse Transkriptase benötigen würde, die in unserem Körper aber nicht vorkommt. Eine Ausnahme besteht allerdings bei einer gleichzeitigen Infektion mit HIV- oder Hepatitis Viren, da diese eine reverse Transkriptase besitzen.

 

Ein Impfstoff, der so schnell entwickelt wurde, kann nicht sicher sein, oder?

 

In der Tat wurden die Impfstoffe sehr rasch entwickelt und zugelassen. Dafür gibt es mehrere Gründe. Die Grundidee dieser Impfstoffe kommt aus der Tumorforschung und ist schon vor der Pandemie weit fortgeschritten gewesen. Auch die Forschung am SARS Virus hat uns erhebliche Zeit eingespart, da hierfür der Impfstoff weitestgehend fertig getestet war. So wie wir auch jedes Jahr einen neuen Grippeimpfstoff bekommen, da das Grundverständnis vorhanden ist. Für die Forschung wurde weltweit sehr viel Kapital bereitgestellt, sodass an vielen Instituten parallel geforscht werden konnte. Bei den klinischen Anwendungsstudien konnten sehr schnell sehr viele freiwillige Probanden gefunden werden und die einzelnen Studienphasen haben sich stark überschnitten und liefen zum Großteil parallel. Dies führte natürlich zu einem deutlich erhöhten Risiko für die Studienteilnehmer, aber nicht für uns. Auch die Studiendatenauswertung wurde massiv beschleunigt (Rolling Review)und auch die behördliche Zulassung wurde aufgrund der bereitgestellten Kapazitäten verkürzt.

 

Und was ist mit den Nebenwirkungen?

 

In den Zulassungsstudien wurden mehr als 40.000 Probanden untersucht, die häufigsten Nebenwirkungen sind typisch wie bei anderen Impfungen auch und kommen gelegentlich vor. Das sind lokale Impfreaktionen an der Einstichstelle, Muskelkater, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, erhöhte Temperatur, Müdigkeit und Abgeschlagenheit. Diese Symptome vergehen nach 1-2 Tagen wieder. Sehr selten kam es auch zu Gesichtslähmungen, die sich aber auch vollständig zurückbildeten. Bei schweren Allergikern kann es in vereinzelten Fällen zu anaphylaktischen Reaktionen kommen, daher werden alle Impflinge in den Impfzentren nachbeobachtet und ggfs. medizinisch versorgt. 

 

Ich habe gehört die Impfung macht unfruchtbar

 

Dies ist ein Argument, das auch bei anderen Impfungen von Impfgegnern ins Feld geführt wird. Es wurde im Rahmen der Zulassungsstudien untersucht, ob die gebildeten COVID 19 Antikörper eventuell auch an ein Plazentaprotein namens Syncytin-1 andocken und somit eine Fehlgeburt auslösen können. Dieser Verdacht konnte nicht bestätigt werden. Da die Antikörper gegen das Spike-Protein auch bei einer normalen COVID 19 Infektion vorkommen, hätten wir ansonsten weltweit einen massiven Anstieg der Fehlgeburten, das ist nicht der Fall.

 

Aber die Langzeitfolgen sind doch noch gar nicht bekannt!

 

Hier muss man natürlich tatsächlich noch den Langzeitverlauf von Nebenwirkungen abwarten. Bisher sind auch aus den frühen Dosisfindungsstudien keine Langzeitfolgen bekannt und auch nicht wirklich zu erwarten, denn anders als bei herkömmlichen Impfstoffen werden bei den RNA Impfstoffen so gut wie keine Fremdeiweiße injiziert. Auch Wirkverstärker werden nicht verwendet. 

Es ist auch nicht zu erwarten, dass Nebenwirkungen mit einer großen Latenz plötzlich auftreten, da RNA Impfstoffe Totimpfstoffe sind, die innerhalb weniger Stunden vollständig abgebaut werden.

 

Kann ich Autoimmunerkrankungen mit einer Impfung auslösen?

 

Autoimmunerkrankungen entstehen vermutlich aus der Kombination von genetischer Prädisposition und verschiedener Umweltfaktoren. Zu diesen Umweltfaktoren gehören sowohl natürliche Infektionen als auch Impfungen. Die Ursachen sind bis heute noch nicht vollständig erforscht, diskutiert werden molekulare Mimikry, Epitop-Spreading und die sog. Bystander Aktivierung. Bisher wurden keine vermehrten Autoimmunerkrankungen im Rahmen der Studien nachgewiesen, auch nicht im Rahmen von Studien zu Krebsimpfungen, die bereits vor der Pandemie mit RNA Vakzinationen durchgeführt wurden. Letztendlich kann aber, Stand heute, keine verlässliche Aussage gemacht werden.

 

Warum soll ich mich impfen lassen, wo doch 80% der Infektionen symptomarm verlaufen?

 

Wie bereits oben erwähnt, geht es nicht alleine um den Eigenschutz, sondern auch um den Schutz der Risikogruppen. Auch wer möglichst schnell wieder ein normales Leben führen möchte sollte sich impfen lassen. Um die Fallzahlen gering zu halten und das Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu schützen bleibt letztlich derzeit nur die Impfung. Es gibt für einen Arzt keine schrecklichere Situation als bei einem beatmungspflichtigen Patienten keine Intensivversorgung mehr zur Verfügung zu haben. 

Ich biete jedem Impfskeptiker an, das Gespräch mit den Angehörigen zu führen und ihnen zu erklären warum ihre Mutter oder ihr Vater nicht beatmet werden, da kein Beatmungsplatz mehr vorhanden ist. 

 

Kann ich nach der Impfung Andere noch anstecken und bin ich geschützt?

 

Das ist momentan nicht abschließend zu beantworten und wird aktuell noch erforscht. Was wir bisher wissen ist, dass die Infektiosität sicher deutlich abnimmt. Auch die Immunität und damit der Schutz vor einer Erkrankung liegt deutlich über 90% und ist damit höher als bei den meisten anderen Impfungen (Grippe 60-70%). Die Impfung schützt daher sehr zuverlässig vor einer Infektion, einem schweren, ggfs. tödlichen Verlauf.

 

Die Pharmaindustrie und Bill Gates wollen doch nur noch reicher werden und uns einen Chip implantieren

 

Natürlich haben die Impfstoffhersteller auch wirtschaftliche Interessen, aber es sei gesagt, dass mit Impfstoffen sehr viel weniger Geld verdient wird als mit konventionellen Medikamenten. Nein ein Chip wird uns nicht implantiert, das ist kompletter Blödsinn.

  

Abschließend kann ich Ihnen nur zur Impfung raten, eine COVID 19 Infektion ist sicherlich gefährlicher und sie helfen die Pandemie zu bekämpfen. Es gibt viel Menschen, denen Sie damit indirekt sehr helfen. 


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AUFKLÄRUNGSMERKBLATT

Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen –

Name der zu impfenden Person (bitte in Druckbuchstaben)

Geburtsdatum

Was ist COVID-19?

Coronaviren sind seit Jahrzehnten bekannt. Seit dem Jahreswechsel 2019/2020 zirkuliert weltweit ein neuar- tiges Coronavirus, das SARS-Coronavirus-2 (SARS- CoV-2), welches der Erreger der Krankheit COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) ist.

Zu den häufigen Krankheitszeichen von COVID-19 zäh- len trockener Husten, Fieber, Atemnot sowie ein vor- übergehender Verlust des Geruchs- und Geschmacks- sinnes. Auch ein allgemeines Krankheitsgefühl mit Kopf- und Gliederschmerzen, Halsschmerzen und Schnupfen werden beschrieben. Seltener berichten Patienten über Magen-Darm-Beschwerden, Bindehaut- entzündung und Lymphknotenschwellungen. Folgeschä- den am Nerven- oder Herz-Kreislaufsystem sowie lang- anhaltende Krankheitsverläufe sind möglich. Obwohl ein milder Verlauf der Krankheit häufig ist und die meisten Erkrankten vollständig genesen, sind schwere Verläufe mit Lungenentzündung, die über ein Lungen- versagen zum Tod führen können, gefürchtet.

Neben dem Vermeiden einer Infektion durch Beachtung der AHA + A + L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, Corona-Warn-App her- unterladen, regelmäßig lüften) bietet die Impfung den bestmöglichen Schutz vor einer Erkrankung.

Um welchen Impfstoff handelt es sich?

Die hier besprochenen mRNA-COVID-19-Impfstoffe (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna) sind gentechnisch hergestellte Impfstoffe, die auf der gleichen neuartigen Technologie beruhen. Weitere mRNA-Impfstoffe wer- den geprüft, sind aber derzeit noch nicht zugelassen.

mRNA (Boten-RNA oder messenger Ribonukleinsäure) ist die „Bauanleitung“ für jedes einzelne Eiweiß des Körpers und ist nicht mit der menschlichen Erb- information – der DNA – zu verwechseln. Im mRNA- Impfstoff gegen COVID-19 ist eine „Bauanleitung“ für einen einzigen Baustein des Virus (das sogenannte

Stand: 11. Januar 2021
(dieses Aufklärungsmerkblatt wird laufend aktualisiert)


  

Spikeprotein) enthalten. Dieses Spikeprotein ist für sich alleine harmlos. Der Impfstoff ist somit nicht infektiös.

Die im Impfstoff enthaltene mRNA wird nicht ins menschliche Erbgut eingebaut, sondern im Körper nach einigen Tagen abgebaut. Dann wird auch kein Virus- eiweiß mehr hergestellt.

Die nach der Impfung vom Körper des Geimpften (vor allem in Muskelzellen an der Impfstelle und in bestimm- ten Abwehrzellen) gebildeten Spikeproteine werden vom Immunsystem als Fremdeiweiße erkannt, dadurch werden spezifische Abwehrzellen aktiviert: Es werden Antikörper gegen das Spikeprotein des Virus sowie Abwehrzellen gebildet. So entsteht eine schützende Immunantwort.

Wie wird der Impfstoff verabreicht?

Der Impfstoff wird in den Oberarmmuskel gespritzt. Für einen ausreichenden Impfschutz muss der Impfstoff zweimal verabreicht werden. Zwischen der 1. und der 2. Impfung sollten mindestens 3 Wochen (Comirnaty®) bzw. 4 Wochen (COVID-19 Vaccine Moderna®) liegen. Bei beiden Impfstoffen sollten zwischen den beiden Impfungen jedoch nicht mehr als 6 Wochen liegen. Bei der 2. Impfung muss der gleiche Impfstoff desselben Herstellers verwendet werden wie bei der 1. Impfung.

Wie wirksam ist die Impfung?

Die verfügbaren COVID-19-mRNA-Impfstoffe sind hin- sichtlich der Wirksamkeit und auch der möglichen Impfreaktionen und Komplikationen vergleichbar.

Aus den klinischen Prüfungen kann ein Impfschutz ab dem Zeitpunkt 7 Tage (Comirnaty®) bzw. 14 Tage (COVID-19 Vaccine Moderna®) nach der 2. Impfung abgeleitet werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand bieten die COVID-19-mRNA-Impfstoffe eine hohe Wirksamkeit von bis zu 95% (Comirnaty®) bzw. 94% (COVID-19 Vaccine Moderna®). Die Studiendaten zei- gen: Die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu erkranken,

AUFKLÄRUNGSMERKBLATT Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen Seite 1 von 3


war bei den gegen COVID-19 geimpften Personen um 95 % bzw. 94 % geringer als bei den nicht geimpften Personen. Das bedeutet: Wenn eine mit einem COVID- 19-Impfstoff geimpfte Person mit dem Erreger in Kontakt kommt, wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erkranken. Wie lange dieser Impfschutz anhält und ob geimpfte Personen das Virus weiterverbreiten können, ist derzeit noch nicht bekannt. Da der Schutz nicht sofort nach der Impfung einsetzt und auch nicht bei allen geimpften Personen vorhanden ist, ist es trotz Impfung notwendig, dass Sie sich und Ihre Umgebung schützen, indem Sie die AHA + A + L-Regeln beachten.

Wer profitiert besonders von der Impfung?

COVID-19-mRNA-Impfstoffe sind für Personen ab 16 Jahre (Comirnaty®) bzw. ab 18 Jahre (COVID-19 Vaccine Moderna®) zugelassen. Da zu Beginn jedoch nicht aus- reichend Impfstoff für die Versorgung aller zur Verfügung steht, sollen vordringlich Personen geimpft werden, die entweder ein besonders hohes Risiko für einen schwe- ren oder tödlichen Verlauf von COVID-19 aufweisen (also z.B. ältere Personen), die aufgrund ihrer Berufs- tätigkeit ein besonders hohes Risiko haben, sich mit SARS-CoV-2 anzustecken oder die aufgrund ihrer Berufstätigkeit Kontakt zu besonders durch COVID-19 gefährdeten Personen haben. Dies ist die Einschätzung der STIKO (Ständige Impfkommission beim Robert Koch- Institut) unter Berücksichtigung der gemeinsam mit dem Deutschen Ethikrat und der Leopoldina erarbei- teten Kriterien zur Priorisierung.

Wer soll nicht geimpft werden?

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, für die aktuell kein Impfstoff zugelassen ist, sollen nicht geimpft wer- den.

Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber (38,5°C oder höher) leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschie- ben. Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden: Bitte teilen Sie der Impfärztin/dem Impfarzt vor der Impfung mit, wenn Sie Allergien haben. Wer nach der 1. Impfung eine allergische Sofortreaktion (Anaphylaxie) hatte, sollte die 2. Impfung nicht erhalten.

Personen, bei denen in der Vergangenheit eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus nachgewiesen wurde, müssen zunächst nicht geimpft werden. Es gibt jedoch keine Hinweise, dass die Impfung eine Gefährdung dar- stellt, wenn man in der Vergangenheit eine Infektion durchgemacht hat. Es besteht also keine medizinische Notwendigkeit, dies vor der Impfung auszuschließen.

Zur Anwendung der COVID-19-mRNA-Impfstoffe in der Schwangerschaft und Stillzeit liegen noch keine ausrei- chenden Erfahrungen vor.

Die STIKO empfiehlt die generelle Impfung in der Schwangerschaft derzeit nicht. In Einzelfällen kann Schwangeren mit Vorerkrankungen, die ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19- Erkrankung haben, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und nach ausführlicher Aufklärung eine Impfung angeboten werden.

Die STIKO hält es für unwahrscheinlich, dass eine Imp- fung der Mutter während der Stillzeit ein Risiko für den Säugling darstellt.

Wie verhalte ich mich vor und nach der Impfung?

Wenn Sie nach einer früheren Impfung oder anderen Spritze ohnmächtig geworden sind oder zu Sofort- allergien neigen, teilen Sie dies bitte der Impfärztin/ dem Impfarzt vor der Impfung mit. Dann kann sie/er Sie nach der Impfung gegebenenfalls länger beobachten.

Zu anderen Impfungen soll ein Abstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden.

Nach der Impfung müssen Sie sich nicht besonders schonen. Bei Schmerzen oder Fieber nach der Impfung (s. „Welche Impfreaktionen können nach der Impfung auftreten?“) können schmerzlindernde/fiebersenkende Medikamente (z. B. Paracetamol) eingenommen werden. Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt kann Sie hierzu beraten.

Welche Impfreaktionen können nach der Impfung auftreten?
Nach der Impfung mit den mRNA-Impfstoffen kann es als Ausdruck der Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff zu Lokal- und Allgemeinreaktionen kom- men. Diese Reaktionen treten meist innerhalb von Tagen nach der Impfung auf und halten selten länger als 3 Tage an.

Comirnaty®: Die am häufigsten berichteten Impf- reaktionen in der bisher mehrmonatigen Beobach- tungszeit waren Schmerzen an der Einstichstelle (mehr als 80%), Abgeschlagenheit (mehr als 60%), Kopf- schmerzen und Schüttelfrost (mehr als 30%), Gelenk- schmerzen (mehr als 20 %), Fieber und Schwellung der Einstichstelle (mehr als 10 %). Häufig (zwischen 1 % und 10 %) traten Übelkeit und Rötung der Einstichstelle auf. Gelegentlich (zwischen 0,1 % und 1 %) traten Lymph- knotenschwellungen, Schlaflosigkeit, Schmerzen in Arm oder Bein, Unwohlsein und Juckreiz an der Einstich- stelle auf.

COVID-19 Vaccine Moderna®: Die am häufigsten be- richteten Impfreaktionen in der bisher zumeist zwei- monatigen Beobachtungszeit waren Schmerzen an der Einstichstelle (mehr als 90 %), Abgeschlagenheit (70 %), Kopf- und Muskelschmerzen (mehr als 60%), Gelenk- schmerzen und Schüttelfrost (mehr als 40 %), Übelkeit oder Erbrechen (mehr als 20 %), Lymphknoten- schwellung in der Achselhöhle, Fieber, Schwellung und

AUFKLÄRUNGSMERKBLATT Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen Seite 2 von 3


Rötung an der Einstichstelle ( jeweils mehr als 10 %). Häufig (zwischen 1 % und 10 %) wurde über allgemeinen Ausschlag sowie Ausschlag und Nesselsucht an der Einstichstelle berichtet. Gelegentlich (zwischen 0,1% und 1 %) trat Juckreiz an der Einstichstelle auf.

Die meisten Reaktionen sind bei älteren Personen etwas seltener als bei jüngeren Personen zu beobachten. Die Impfreaktionen sind zumeist mild oder mäßig ausge- prägt und treten etwas häufiger nach der 2. Impfung auf.

Sind Impfkomplikationen möglich?

Impfkomplikationen sind über das normale Maß einer Impfreaktion hinausgehende Folgen der Impfung, die den Gesundheitszustand der geimpften Person deutlich belasten.

In den umfangreichen klinischen Prüfungen vor der Zulassung wurden nach Gabe von Comirnaty® 4 Fälle (zwischen 0,1 % und 0,01 %) von akuter Gesichtslähmung beobachtet, die sich in allen Fällen nach einigen Wochen zurückbildete. Diese Gesichtslähmungen stehen mögli- cherweise im ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung.

In den umfangreichen klinischen Prüfungen vor der Zulassung wurden nach Gabe von COVID-19 Vaccine Moderna® 3 Fälle von akuter Gesichtslähmung beob- achtet, 1 Fall trat in der Kontrollgruppe der Ungeimpften auf. In allen Fällen hat sich die Gesichtslähmung nach einigen Wochen zurückgebildet. Ob diese Gesichts- lähmungen im ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen, wird weiter untersucht. In sehr sel- tenen Fällen wurden Überempfindlichkeitsreaktionen (2 Fälle von Gesichtsschwellung) beobachtet.

Seit Einführung der Impfung wurden in sehr seltenen Fällen Überempfindlichkeitsreaktionen berichtet. Diese traten kurz nach der Impfung auf und mussten ärztlich behandelt werden.

Grundsätzlich können – wie bei allen Impfstoffen – in sehr seltenen Fällen eine allergische Sofortreaktion bis hin zum Schock oder andere auch bisher unbekannte Komplikationen nicht ausgeschlossen werden.

Wenn nach einer Impfung Symptome auftreten, welche die oben genannten schnell vorübergehenden Lokal- und Allgemeinreaktionen überschreiten, steht Ihnen Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt selbstverständlich zur Beratung zur Verfügung. Bei schweren Beeinträch- tigungen begeben Sie sich bitte umgehend in ärztliche Behandlung.

Es besteht die Möglichkeit, Nebenwirkungen auch selbst zu melden: https://nebenwirkungen.bund.de

Anmerkungen:

Unterschrift Ärztin / Arzt

Unterschrift der zu impfenden Person
(bzw. der / des gesetzlichen Vertreterin / Vertreters)

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) führt eine Befragung zur Ver- träglichkeit der Impfstoffe zum Schutz gegen das neue Coro- navirus (SARS-CoV-2) mittels Smartphone-App SafeVac 2.0 durch. Die Befragung ist freiwillig.

  

Google Play App Store

App Store Apple

Weitere Informationen zu COVID-19 und zur COVID-19- Impfung finden Sie unter

www.corona-schutzimpfung.de www.infektionsschutz.de www.rki.de/covid-19-impfen www.pei.de/coronavirus

Ausgabe 1 Version 003 (Stand 11. Januar 2021)

Dieses Aufklärungsmerkblatt wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e.V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch- Institut, Berlin, erstellt und ist urheberrechtlich geschützt. Er darf ausschließlich im Rahmen seiner Zwecke für eine nicht- kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weitergegeben wer- den. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig.

in Kooperation mit

   

In Ergänzung zu diesem Aufklärungsmerkblatt bie- tet Ihnen Ihre Impfärztin/Ihr Impfarzt ein Aufklä- rungsgespräch an.

AUFKLÄRUNGSMERKBLATT Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen Seite 3 von 3


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Die aktuelle Coronavirus Pandemie macht auch einige Anpassungen in unserer Praxis notwendig:


Auch wir haben unsere Sprechstunde angepasst und werden Patienten mit Infekten nur noch nach telefonischer Anmeldung zum Ende der Sprechstunde einbestellen.

Bitte kommen Sie nicht unangemeldet in die Sprechstunde, denn nur auf diese Weise können wir sicherstellen, dass infektfreie Patienten und Risikogruppen keinem unnötigen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.

Einbestellte Infektpatienten mögen bitte am Eingang klingeln und vor der Praxis warten, wir werden uns dann um sie kümmern.

Wir achten streng auf Hygiene und mögliche Kreuzkontaminationen, auch haben wir noch ausreichend Desinfektionsmittel um einen Regelbetrieb aufrecht zu halten. Daher können sie aktuell unbesorgt wegen anderer Erkrankungen die Praxis aufsuchen.

Vorsorgeuntersuchungen und andere Routineuntersuchungen werden ab sofort wieder vollumfänglich durchgeführt .

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Webseite, da die aktuelle Situation und der Informationsstand sich kurzfristig ändern können.

In Einzelfällen können wir gegebenenfalls einen Rachenabstrich vornehmen, um eine Infektion mit SARS-Cov2 auszuschließen. Auch ein Antikörpertest ist mittlerweile verfügbar, um eine Immunität, bei abgelaufener Infektion, nachzuweisen. Dieser Test ist aber keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (IGEL).


Hier ein paar Empfehlungen des RKI zum Umgang mit Schutzmasken:

 

  • GRIPPE ODER CORONAVIRUS?

    Wichtig: Wenn Sie Beschwerden wie z.B. Husten, Schnupfen, Fieber haben, ist das Risiko, dass Sie mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert sind, laut Robert Koch-Institut zum aktuellen Zeit- punkt erhöht und ansteigend. Wenn Sie Beschwerden haben, kommen Sie bitte nicht direkt in unsere Hausarztpraxis, sondern telefonieren zunächst mit uns unter Tel: 7714 , um das weitere Vorgehen abzustimmen.

    Was ist das Coronavirus?

    Seit Dezember 2019 sind in China, inzwischen auch in Europa und den USA vermehrt Fälle von Atemwegserkrankungen durch SARS-CoV-2 aufgetreten (Erkrankungsname: Covid-2019). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen; eine Ansteckung ist bereits 2 1/2 Tage vor Beginn der Symptome möglich.

    Nach einer Inkubationszeit von 2-14 Tagen können Beschwerden auftreten, die stark an eine Grippe oder eine Bronchitis erinnern, z.B. Fieber; trockener Husten; Atemnot; Kopfschmerzen; Geschmacks- und Geruchsverlust.

    Bin ich am Coronavirus erkrankt?

    Eine Erkrankung sollte abgeklärt werden, wenn Sie Atemwegs- oder Allgemeinbeschwerden (z.B. Fieber, starke Abgeschlagenheit) haben

    UND

    bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall hatten.

    Melden Sie sich in diesem Fall telefonisch bei uns unter Tel: 7714 oder bei dem nächstgelegenen Gesundheitsamt (Gesund- heitsamt-Suche nach PLZ: https://tools.rki.de/plztool/

    Wie kann ich mich schützen?

    Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen helfen sowohl vor der Ansteckung mit Grippeviren als auch vor dem SARS-CoV-2-Virus:

 

  • §  häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife oder Händereinigung mit einem alkoholi- schen Gel (in kleinen Fläschchen in jedem Drogeriemarkt erhältlich)

  • §  “korrektes” Husten/Niesen mit einem Taschentuch vor Mund und Nase und danach Entsor- gung im Abfalleimer ODER Husten/Niesen in den oberen Teil des Ärmels (um ständig einge- setzte Handflächen nicht zu benetzen)

  • §  Halten Sie Abstand von erkennbar erkrankten Personen,

    beachten Sie das allgemeine Kontaktverbot (Mindestabstand 1,5m)

  • §  Das Tragen von Schutzmasken ist zum Schutz Anderer und fraglich auch zum Eigenschutz sinnvoll, darf aber nicht dazu Veranlassen den Sicherheitsabstand zu anderen Personen und allgemeine Hygienemaßnahmen zu vernachlässigen.


    Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Bürgertelefon unter der Tel. Nr. 030-346 465 100 ein- gerichtet (erreichbar Montag - Donnerstag [8 - 18 Uhr] und Freitag [8 - 12 Uhr]).



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